Geschäftsordnung des Bibliolog Netzwerks International

Geschäftsordnung des Bibliolog Netzwerks International (BNI)

1 Mitglieder
1.1 Mitglieder des Bibliolog Netzwerks
Mitglied im Bibliolog Netzwerk kann jede Bibliologin und jeder Bibliologe werden.
Voraussetzung ist, dass eine erfolgreiche Grundausbildung in der Methode nach
einem vom Bibliolog Netzwerk anerkannten Kurs mit dem entsprechenden Zertifikat
durch eine vom Bibliolog Netzwerk anerkannte Trainerin oder einen Trainer im Auftrag
des Netzwerks bestätigt wurde.
1.2 Mitglieder der Konferenz der Trainer/innen
Alle zur Ausbildung zugelassenen TrainerInnen und angehenden Trainer/Innen sind
zur Konferenz zugelassen und dürfen mit Stimmrecht teilnehmen. Alle Trainer/innen
müssen Mitglied im Bibliolog-Netzwerk sein.

2 Aufgaben und Ziele des Bibliolog Netzwerks
Das Bibliolog Netzwerk hat das Ziel die Methode des Bibliologs zu verbreiten,
weiterzuentwickeln und die Qualität dieses Zugangs zur Bibel zu sichern. Das
Bibliolog-Netzwerk ist international ausgerichtet und versteht sich als ökumenisches
und interreligiöses Netzwerk.
Das Bibliolog Netzwerk hat sich zur Aufgabe gemacht:
a. die Arbeit mit dem Bibliolog weiter zu verbreiten
b. Bibliolog – Kurse zu organisieren und zu koordinieren
c. Trainer/innen zu qualifizieren und anzuerkennen
d. Kontakte zwischen Bibliolog/innen zu fördern
e. Treffen zu veranstalten wie den internationalen Bibliologkongress
f. Zertifikate für Bibliolog – Fortbildungen auszustellen
g. die Bibliolog Plattform auszubauen
Verantwortlich für die Umsetzung dieser Ziele und Aufgaben ist die Sprecherin/der
Sprecher des Bibliolog Netzwerks in Absprache mit der Konferenz der Trainer/innen
und in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Bibliolog Netzwerks.

3 Ziele und Aufgaben der Konferenz der Trainer/innen
Die Konferenz der Trainer/innen dient im Rahmen der in Punkt 2 genannten Ziele und
Aufgaben des Bibliolog Netzwerks
a. der Weiterverbreitung des Bibliologs
b. der Qualitätssicherung der Bibliologarbeit
c. der gegenseitigen Information
d. dem Erfahrungsaustausch
e. der Fortbildung
f. der Interessenvertretung der Bibliologtrainer/innen
Der Sprecher/die Sprecherin des Bibliolog Netzwerks und die Konferenz der Trainer/
innen arbeiten vertrauensvoll zusammen.

4 Arbeitsweise der Konferenz der Trainerinnen und Trainer
4.1 Die Konferenz der Trainerinnen und Trainer tritt alle zwei Jahre, zusammen.
4.2 Zur Konferenz lädt der Sprecher/die Sprecherin unter Angabe der Tagesordnung
mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein.
4.3. Die Konferenz findet an unterschiedlichen Orten in verschiedenen Ländern statt.
Die Vorbereitung erfolgt durch eine Vorbereitungsgruppe in Abstimmung mit
Sprecher/-in und Geschäftsführer/-in. Grundlage für die Planung sind die Vorschläge
aus der Konferenz der Trainer/innen.
4.4 Zertifizierte Trainer/innen verpflichten sich – so keine gravierenden Gründe
entgegenstehen – zur regelmäßigen Teilnahme an der Konferenz. Wer an mehr als
drei Konferenzen hintereinander nicht teilnimmt, ohne Kontakt zur Sprecherin/zum
Sprecher aufzunehmen, verliert den Status als Trainer/in des Bibliolog Netzwerkes.
Dies gilt nicht für Trainer/innen, die nicht in Europa leben.
4.5 Die Konferenz ist außerordentlich auf Antrag von mindestens 1/5 ihrer Mitglieder
durch den Sprecher/die Sprecherin einzuberufen. Die Einladung muss 4 Wochen
vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen.
4.6 Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie
fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. Diese Regelung gilt, soweit nichts anders
angegeben.
4.7 Weitere Einzelheiten zu Wahlen und Anträgen regelt die Wahlordnung bzw.
Antragsordnung unter Abschnitt 5-7.
4.8 Die Konferenz tagt nichtöffentlich. Die Vorbereitungsgruppe kann zur Vorbereitung
und Durchführung der Konferenz entsprechende Fachleute hinzuziehen.
4.9 Die Finanzierung der Treffen der Konferenz der Trainer/innen erfolgt durch die
Beiträge der Teilnehmenden.
4.10 Die Konferenz kann auf Antrag Arbeitsgruppen und Kommissionen einrichten.
Sind dazu Finanzmittel erforderlich, sind diese mit dem Antrag sicher zu stellen.

5 Leitungsorgane
5.1 Die Konferenz der Trainer/innen wählt aus ihrer Mitte den Sprecher/die
Sprecherin des Bibliolog Netzwerkes. Die Wahl findet im Rhythmus von vier Jahren
mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder statt.
5.2 Der Sprecher/die Sprecherin ernennt den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin.
Sie/er bedarf der Bestätigung durch die Konferenz. Die Ernennung endet mit der
Neuwahl des Sprechers/der Sprecherin bzw. muss jeweils neu bestätigt werden.
5.3 Der Sprecher/die Sprecherin wird für die Dauer von drei Jahren oder bei der
darauffolgenden Trainer/innen Konferenz gewählt. Er/sie bleibt bis zu einer Neuwahl
im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden übernimmt der Geschäftsführer/die
Geschäftsführerin kommissarisch die Funktionen des Sprechers/der Sprecherin bis
zu einer Neuwahl, die innerhalb eines Jahres stattfinden muss.
5.4 Der Sprecher/die Sprecherin vertritt das Bibliolog Netzwerk und die Konferenz
nach außen. Er/sie wird dabei unterstützt durch den Geschäftsführer/die
Geschäftsführerin. Beide sind dabei an die Beschlüsse der Konferenz gebunden.
5.5 Die Konferenz kann mit der einfachen Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder den
Sprecher/die Sprecherin und den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin abberufen.

6 Ausbildungskommission
6.1 Der Ausbildungskommission der Konferenz der Bibliologtrainer/innen gehören
neben den beiden von Peter & Susan Pitzele bestimmten Personen Uta Pohl-
Patalong und Frank Muchlinsky zur Weitergabe des Bibliologs bis zu neun weitere
Personen an, wobei unterschiedliche Perspektiven vertreten sein sollten. Die
bisherige Ausbildungskommission macht einen Vorschlag, welche Perspektiven in der
nächsten Wahlperiode vertreten sein sollten. Darüber stimmt die Konferenz der
Trainer*innen vor der Wahl ab. Die Mitglieder der Ausbildungskommision werden von
der Konferenz der Trainer/innen für drei Jahre gewählt. Der Sprecher/die Sprecherin
des Bibliolog Netzwerk ist Mitglied der Ausbildungskommision.
6.2 Die Aufgaben der Ausbildungskommission sind:
a. Weiterentwicklung der Standards für Grund- und Aufbaukurse und Entwicklung
entsprechender Beschlussvorlagen für die Konferenz der Trainerinnen und Trainer
b. Weiterentwicklung der Ausbildung zur Trainerin oder zum Trainer und
Entwicklung entsprechender Beschlussvorlagen für die Konferenz der Trainerinnen
und Trainer
c. Weiterentwicklung der Überlegungen zur Zulassung angehender Trainerinnen
und Trainer (wer und wie viele) und Entwicklung entsprechender Beschlussvorlagen
für die Konferenz der Trainerinnen und Trainer
d. Entscheidung über die Zulassung angehender Trainerinnen und Trainer vor
Beginn ihrer Ausbildung
e. Entscheidungen in Konfliktfällen mit angehenden Trainerinnen und Trainern,
einschließlich des Abbruchs oder Aufschubs einer bereits begonnen Ausbildung.
f. Gegen Ablehnung, Abbruch oder Aufschub der Trainer/-innenausbildung kann
die Konferenz der Trainerinnen Einspruch erheben. Dazu reicht ein formloser Antrag
zur Diskussion während der Konferenz durch eine einzelne Person. Wenn 2/3 der
anwesenden Trainer/-innen für eine Aufnahme in die Ausbildung oder gegen einen
Abbruch oder einen Aufschub votieren, ist die betreffende Person in die Ausbildung
aufzunehmen.
g. Inhaltliche Prüfung und Vorbereitung der Abstimmung der Konferenz zur
Aberkennung des Status‘ als Trainerin oder Trainer sowie analog auch als vom
Netzwerk zertifizierte/r Bibliologin oder Bibliologe.
6.3 Beschlüsse
Die Ausbildungskommission fasst ihre Beschlüsse einvernehmlich, protokolliert sie
und leitet sie an den/die Sprecher/Sprecherin und den Geschäftsführer/die
Geschäftsführerin weiter.

7 Wahlordnung für alle Funktionen
7.1 Wählbar für alle Funktionen sind alle bei der Wahl anwesenden Mitglieder der
Konferenz der Trainer/innen oder Mitglieder, die sich im Vorhinein zur Übernahme von
Ämtern bereit erklärt haben.
7.2 Zur Durchführung von Wahlen bestimmt die Konferenz einen Wahlausschuss.
7.3 Die Kandidat/innen mit den meisten Stimmen sind gewählt. Stimmhäufelung ist
unzulässig. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Auf Antrag ist die Wahl
geheim durchzuführen.

8 Anträge
8.1 Anträge zum Verfahren müssen festgestellt und vorrangig behandelt werden.
8.2 Anträge zur Sache müssen während der Konferenz zur vereinbarten Frist
vorliegen. Sie sollen mit einer Begründung versehen werden. Die Konferenz muss
über jeden Antrag entscheiden.
8.3 Als Initiativanträge sind solche Anträge zu behandeln, die aufgrund der
Verhandlungen nach Antragsschluss entstehen. Sie müssen von mindestens sieben
stimmberechtigten Mitgliedern der Konferenz eingebracht werden und sind zu
begründen.
8.4 Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Konferenz.
8.5 Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
8.6 Minderheitenvoten können abgegeben und sind im Protokoll zu vermerken.

9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen der Geschäftsordnung beschließt die Konferenz der Trainer/innen mit
der zwei Drittel Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder.
9.2 Die Geschäftsordnung tritt am 26.11.2013 in Kraft.

Letzte Aktualisierte Fassung:
Beschlossen auf der Trainer:innen-Konferenz am 13.4.2024 in Straßburg