Geschäftsordnung des Bibliolog Netzwerks International
1 Mitglieder
1.1 Mitglieder des Bibliolog Netzwerks
Mitglied im Bibliolog Netzwerk kann jede Bibliologin und jeder Bibliologe werden. Voraussetzung ist, dass eine erfolgreiche Grundausbildung in der Methode nach einem vom Bibliolog Netzwerk anerkannten Kurs mit dem entsprechenden Zertifikat durch eine vom Bibliolog Netzwerk anerkannte Trainerin oder einen Trainer im Auftrag des Netzwerks bestätigt wurde.
1.2 Mitglieder der Konferenz der Trainer/innen
Alle zur Ausbildung zugelassenen TrainerInnen und angehenden Trainer/Innen sind zur Konferenz zugelassen und dürfen mit Stimmrecht teilnehmen. Alle Trainer/innen müssen Mitglied im Bibliolog-Netzwerk sein.
2 Aufgaben und Ziele des Bibliolog Netzwerks
Das Bibliolog Netzwerk hat das Ziel die Methode des Bibliologs zu verbreiten, weiterzuentwickeln und die Qualität dieses Zugangs zur Bibel zu sichern. Das Bibliolog-Netzwerk ist international ausgerichtet und versteht sich als ökumenisches und interreligiöses Netzwerk.
Das Bibliolog Netzwerk hat sich zur Aufgabe gemacht:
a. die Arbeit mit dem Bibliolog weiter zu verbreiten
b. Bibliolog-Kurse zu organisieren und zu koordinieren
c. Trainer/innen zu qualifizieren und anzuerkennen
d. Kontakte zwischen Bibliolog/innen zu fördern
e. Treffen zu veranstalten wie den internationalen Bibliologkongress
f. Zertifikate für Bibliolog-Fortbildungen auszustellen
g. die Bibliolog Plattform auszubauen
Verantwortlich für die Umsetzung dieser Ziele und Aufgaben ist die Sprecherin/der Sprecher des Bibliolog Netzwerks in Absprache mit der Konferenz der Trainer/innen und in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Bibliolog Netzwerks.
3 Ziele und Aufgaben der Konferenz der Trainer/innen
Die Konferenz der Trainer/innen dient im Rahmen der in Punkt 2 genannten Ziele und Aufgaben des Bibliolog Netzwerks
a. der Weiterverbreitung des Bibliologs
b. der Qualitätssicherung der Bibliologarbeit
c. der gegenseitigen Information
d. dem Erfahrungsaustausch
e. der Fortbildung
f. der Interessenvertretung der Bibliologtrainer/innen
Der Sprecher/die Sprecherin des Bibliolog Netzwerks und die Konferenz der Trainer/innen arbeiten vertrauensvoll zusammen.
4 Arbeitsweise der Konferenz der Trainerinnen und Trainer
4.1 Die Konferenz der Trainerinnen und Trainer tritt in der Regel jährlich, mindestens alle zwei Jahre, zusammen.
4.2 Zur Konferenz lädt der Sprecher/die Sprecherin unter Angabe der Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein.
4.3. Die Konferenz findet an unterschiedlichen Orten in verschiedenen Ländern statt. Die Vorbereitung erfolgt durch eine Vorbereitungsgruppe in Abstimmung mit Sprecher/-in und Geschäftsführer/-in. Grundlage für die Planung sind die Vorschläge aus der Konferenz der Trainer/innen.
4.4 Zertifizierte Trainer/innen verpflichten sich – so keine gravierenden Gründe entgegenstehen – zur regelmäßigen Teilnahme an der Konferenz. Wer an mehr als drei Konferenzen hintereinander nicht teilnimmt, ohne Kontakt zur Sprecherin/zum Sprecher aufzunehmen, verliert den Status als Trainer/in des Bibliolog Netzwerkes. Dies gilt nicht für Trainer/innen, die nicht in Europa leben.
4.5 Die Konferenz ist außerordentlich auf Antrag von mindestens 1/5 ihrer Mitglieder durch den Sprecher/die Sprecherin einzuberufen. Die Einladung muss 4 Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen.
4.6 Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. Diese Regelung gilt, soweit nichts anders angegeben.
4.7 Weitere Einzelheiten zu Wahlen und Anträgen regelt die Wahlordnung bzw. Antragsordnung unter Abschnitt 5-7.
4.8 Die Konferenz tagt nichtöffentlich. Die Vorbereitungsgruppe kann zur Vorbereitung und Durchführung der Konferenz entsprechende Fachleute hinzuziehen.
4.9 Die Finanzierung der Treffen der Konferenz der Trainer/innen erfolgt durch die Beiträge der Teilnehmenden.
4.10 Die Konferenz kann auf Antrag Arbeitsgruppen und Kommissionen einrichten. Sind dazu Finanzmittel erforderlich, sind diese mit dem Antrag sicher zu stellen.
5 Leitungsorgane
5.1 Die Konferenz der Trainer/innen wählt aus ihrer Mitte den Sprecher/die Sprecherin des Bibliolog Netzwerkes. Die Wahl findet im Rhythmus von drei Jahren mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder statt.
5.2 Der Sprecher/die Sprecherin ernennt den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin. Sie/er bedarf der Bestätigung durch die Konferenz. Die Ernennung endet mit der Neuwahl des Sprechers/der Sprecherin bzw. muss jeweils neu bestätigt werden.
5.3 Der Sprecher/die Sprecherin wird für die Dauer von drei Jahren oder bei der darauffolgenden Trainer/innen Konferenz gewählt. Er/sie bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden übernimmt der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin kommissarisch die Funktionen des Sprechers/der Sprecherin bis zu einer Neuwahl, die innerhalb eines Jahres stattfinden muss.
5.4 Der Sprecher/die Sprecherin vertritt das Bibliolog Netzwerk und die Konferenz nach außen. Er/sie wird dabei unterstützt durch den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin. Beide sind dabei an die Beschlüsse der Konferenz gebunden.
5.5 Die Konferenz kann mit der einfachen Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder den Sprecher/die Sprecherin und den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin abberufen.
6 Ausbildungskommission
6.1 Der Ausbildungskommission der Konferenz der Bibliologtrainer/innen gehören neben den beiden von Peter & Susan Pitzele bestimmten Personen Uta Pohl-Patalong und Frank Muchlinsky zur Weitergabe des Bibliologs bis zu neun weitere Personen an, wobei unterschiedliche Perspektiven vertreten sein sollten. Die bisherige Ausbildungskommission macht einen Vorschlag, welche Perspektiven in der nächsten Wahlperiode vertreten sein sollten. Darüber stimmt die Konferenz der Trainer*innen vor der Wahl ab. Die Mitglieder der Ausbildungskommision werden von der Konferenz der Trainer/innen für drei Jahre gewählt. Der Sprecher/die Sprecherin des Bibliolog Netzwerk ist Mitglied der Ausbildungskommision.
6.2 Die Aufgaben der Ausbildungskommission sind:
a. Weiterentwicklung der Standards für Grund- und Aufbaukurse und Entwicklung entsprechender Beschlussvorlagen für die Konferenz der Trainerinnen und Trainer
b. Weiterentwicklung der Ausbildung zur Trainerin oder zum Trainer und Entwicklung entsprechender Beschlussvorlagen für die Konferenz der Trainerinnen und Trainer
c. Weiterentwicklung der Überlegungen zur Zulassung angehender Trainerinnen und Trainer (wer und wie viele) und Entwicklung entsprechender Beschlussvorlagen für die Konferenz der Trainerinnen und Trainer
d. Entscheidung über die Zulassung angehender Trainerinnen und Trainer vor Beginn ihrer Ausbildung
e. Entscheidungen in Konfliktfällen mit angehenden Trainerinnen und Trainern, einschließlich des Abbruchs oder Aufschubs einer bereits begonnen Ausbildung.
f. Gegen Ablehnung, Abbruch oder Aufschub der Trainer/-innenausbildung kann die Konferenz der Trainerinnen Einspruch erheben. Dazu reicht ein formloser Antrag zur Diskussion während der Konferenz durch eine einzelne Person. Wenn 2/3 der anwesenden Trainer/-innen für eine Aufnahme in die Ausbildung oder gegen einen Abbruch oder einen Aufschub votieren, ist die betreffende Person in die Ausbildung aufzunehmen.
g. Inhaltliche Prüfung und Vorbereitung der Abstimmung der Konferenz zur Aberkennung des Status‘ als Trainerin oder Trainer sowie analog auch als vom Netzwerk zertifizierte/r Bibliologin oder Bibliologe.
6.3 Beschlüsse
Die Ausbildungskommission fasst ihre Beschlüsse einvernehmlich, protokolliert sie und leitet sie an den/die Sprecher/Sprecherin und den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin weiter.
7 Wahlordnung für alle Funktionen
7.1 Wählbar für alle Funktionen sind alle bei der Wahl anwesenden Mitglieder der Konferenz der Trainer/innen oder Mitglieder, die sich im Vorhinein zur Übernahme von Ämtern bereit erklärt haben.
7.2 Zur Durchführung von Wahlen bestimmt die Konferenz einen Wahlausschuss.
7.3 Die Kandidat/innen mit den meisten Stimmen sind gewählt. Stimmhäufelung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Auf Antrag ist die Wahl geheim durchzuführen.
8 Anträge
8.1 Anträge zum Verfahren müssen festgestellt und vorrangig behandelt werden.
8.2 Anträge zur Sache müssen während der Konferenz zur vereinbarten Frist vorliegen. Sie sollen mit einer Begründung versehen werden. Die Konferenz muss über jeden Antrag entscheiden.
8.3 Als Initiativanträge sind solche Anträge zu behandeln, die aufgrund der Verhandlungen nach Antragsschluss entstehen. Sie müssen von mindestens sieben stimmberechtigten Mitgliedern der Konferenz eingebracht werden und sind zu begründen.
8.4 Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Konferenz.
8.5 Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
8.6 Minderheitenvoten können abgegeben und sind im Protokoll zu vermerken.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen der Geschäftsordnung beschließt die Konferenz der Trainer/innen mit der zwei Drittel Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder.
9.2 Die Geschäftsordnung tritt am 26.11.2013 in Kraft.
Letzte Aktualisierte Fassung:
Beschlossen auf der Trainer:innen-Konferenz am 6.5.2022 in Wiesbaden